Zum Inhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Solar-E-Technik Hamm GmbH

1Allgemeines

a) Bei Kaufverträgen:

Für alle Verkaufsgeschäfte und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch, wenn der Käufer eigene abweichende allgemeine Geschäftsverbindungen mitgeteilt hat.

b) Bei Werkverträgen:

Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen beinhalten, gelten bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; VOB Teil B.

Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind Kunden individuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

↑ nach oben

2Angebote

Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch für Liefer- und Fertigstellungstermine bzw. -fristen. Liefer- und Fertigstellungstermine gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung.

↑ nach oben

3Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden.

Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) aus der Weiterveräußerung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.

Der Käufer ist zur ordnungsgemäßen Lagerung und Versicherung unserer Waren verpflichtet.

Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

↑ nach oben

4Preise

a) Bei Kaufverträgen:

Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamm. Verpackungen und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis an den Käufer weitergegeben.

b) Bei Werkverträgen:

Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

↑ nach oben

5Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1)Erfolgt die Lieferung durch Versand der Ware, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Verbrauchern erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (Versendungskauf).
(2)Übernehmen wir auch die Montage bzw. Installation, geht die Gefahr mit der Abnahme bzw. mit der Übergabe der fertiggestellten Anlage auf den Kunden über.
(3)Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung im Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs auf den Kunden über; die gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

↑ nach oben

6Höhere Gewalt

(1)Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen sowie von uns nicht zu vertretende Lieferengpässe bei Vormaterialien oder Komponenten.
(2)Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit infolge höherer Gewalt um mehr als neun Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht; die Regelungen im Abschnitt „Haftung“ bleiben unberührt.

↑ nach oben

7Zahlungen

Es gelten die in unseren jeweiligen Preislisten, Angeboten bzw. Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig unter Einhaltung der von uns gewährten Frist mit der festgelegten Skontierung bzw. sonst nach 30 Tagen netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt bei unbarer Zahlung der Tag, an dem der zu zahlende Betrag auf unserem Konto eingeht bzw. gutgeschrieben wird. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % bzw. bei Verbrauchern 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnen wir zudem eine Mahnkostenpauschale von 3 € je Mahnung; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Unternehmern bleibt der Anspruch auf die gesetzliche Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt. Bei gewerblichen Kunden tritt beim Überschreiten einer Frist von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum automatisch der Verzug ein. Unmittelbar vor Einleiten des gesetzlichen Mahnverfahrens teilen wir dem Schuldner die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten mit.

↑ nach oben

8Aufrechnung und Zurückbehaltung

Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

↑ nach oben

9Mängelansprüche

a) Bei Kaufverträgen:

(1)Ist die gelieferte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2)Das Recht, im Rahmen der Nacherfüllung zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu wählen, steht Verbrauchern zu (§ 439 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer mindern oder zurücktreten.
(3)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB – fünf Jahre), für den Rückgriffsanspruch (§§ 445a, 445b BGB) sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1, § 444, § 479 BGB.
(4)Die Verjährungsregelung in Absatz 3 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

b) Bei Werkverträgen:

Mängelansprüche für erbrachte Leistungen richten sich nach § 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B (VOB/B). Bei keiner weiteren Vereinbarung für die Verjährungsfristen von Mängelansprüchen gelten hier die Regelfristen nach Nummer 4. Entsprechend gilt bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, uns die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Bei Bauwerken 4 Jahre.

↑ nach oben

10Erfüllungsort und Gerichtsstand

Streitigkeiten entscheiden die öffentlichen Gerichte. Im gewerblichen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Hamm vereinbart.

↑ nach oben

11Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

↑ nach oben

12Haftung

(1)Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie oder Zusicherung.
(2)Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind.
(4)Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

↑ nach oben

13Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

↑ nach oben

14Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solar-E-Technik Hamm GmbH, Oberster Kamp 2, 59069 Hamm, Telefon: 02385 437487, E-Mail: info@solartechnik-hamm.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (z. B. Montagearbeiten) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

↑ nach oben

15Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Solar-E-Technik Hamm GmbH, Oberster Kamp 2, 59069 Hamm, E-Mail: info@solartechnik-hamm.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

↑ nach oben

16Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

↑ nach oben

17Gutscheine

Ab dem 1. Januar 2024 führt Solar-E-Technik Hamm GmbH eine Gutscheinaktion ein, bei der Kunden, die bereits Kunde der Solar-E-Technik Hamm GmbH sind, andere Kunden erfolgreich werben und bei diesen ein Kaufvertrag für eine Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWp und einen Batteriespeicher von mindestens 5 kWh zustande kommt, belohnt werden. Im Rahmen dieser Aktion erhalten die werbenden Kunden einen 250 € Amazon Gutschein, der bei Amazon eingelöst werden kann.

Bedingungen für die Gutscheinaktion:

  • Die Aktion ist ab dem 1. Januar 2024 gültig und nicht rückwirkend anwendbar.
  • Die geworbene Person muss innerhalb des Aktionszeitraums einen Kaufvertrag für eine Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWp und einen Batteriespeicher von mindestens 5 kWh abschließen.
  • Der werbende Kunde muss bereits Kunde der Solar-E-Technik Hamm GmbH sein.
  • Der werbende Kunde kann unbegrenzt viele Neukunden werben und mehrfach Gutscheine erhalten.
  • Eigenwerbung ist nicht möglich.
  • Es dürfen keine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, geworben werden.
  • Der werbende Kunde muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
  • Der Gutschein wird dem werbenden Kunden zugeschickt, sobald die Rechnung des geworbenen Kunden bezahlt wurde.
  • Bei einem Rücktritt des zu Werbenden von dem Vertrag innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss (Widerspruch) verfällt der Anspruch auf den Gutschein.

Datenschutz:

Die im Rahmen der Gutscheinaktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Aktion verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen:

Der im Gutschein genannte Betrag ist nicht in bar auszahlbar oder anderweitig umwandelbar. Es gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

↑ nach oben

18Newsletter / E-Mail-Werbung

(1)Sie können unseren Newsletter abonnieren, mit dem wir Sie über Angebote, Produkte und Aktionen rund um Photovoltaik informieren. Für die Anmeldung verwenden wir das Double-Opt-in-Verfahren: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Der Versand des Newsletters erfolgt erst, nachdem Sie den darin enthaltenen Bestätigungslink angeklickt und damit Ihre Einwilligung erteilt haben.
(2)Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen – z. B. über den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters oder per E-Mail an p.althoff@solartechnik-hamm.de. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
(3)Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

↑ nach oben

19Werbung an Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG)

(1)Haben Sie bei uns eine Ware oder Dienstleistung erworben und uns dabei Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt, verwenden wir diese, um Sie per E-Mail über eigene, ähnliche Waren und Dienstleistungen zu informieren (§ 7 Abs. 3 UWG).
(2)Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen – z. B. über den Abmeldelink in jeder Werbe-E-Mail oder per E-Mail an p.althoff@solartechnik-hamm.de. Auf dieses Widerspruchsrecht weisen wir Sie bereits bei der Erhebung der E-Mail-Adresse sowie in jeder einzelnen Werbe-E-Mail klar und deutlich hin.

↑ nach oben

20Kundenexklusive Angebote

Unser Newsletter enthält exklusive Angebote für Produkte, die den vorherigen Käufen unserer Kunden innerhalb der letzten 24 Monate ähnlich sind. Wir streben an, unseren Kunden eine personalisierte und maßgeschneiderte Erfahrung zu bieten.

↑ nach oben

21Änderungen

Solar-E-Technik Hamm GmbH behält sich das Recht vor, diese Regelungen für den Newsletter-Service jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

↑ nach oben

22Schlussbestimmungen

Es gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

↑ nach oben

23Gewinnspielbedingungen

§ 1 Gewinnspiele

Die Gewinnspiele werden von Solar-E-Technik Hamm entweder allein oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern organisiert. Preise werden von Solar-E-Technik Hamm sowie von den beteiligten Partnern bereitgestellt. Solar-E-Technik Hamm ist sowohl für die Auslobung der eigenen Preise als auch für die Koordination der von Partnern gestifteten Preise verantwortlich.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit benötigen für eine Teilnahme das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter.

Des Weiteren ist es Mitarbeitern der Solar-E-Technik Hamm nicht gestattet, Lose zu erwerben oder auf andere Weise am Gewinnspiel teilzunehmen. Diese Regelung dient der Wahrung der Chancengleichheit und der Vermeidung von Interessenkonflikten.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1)Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder dem Einsatz unerlaubter Hilfsmittel behält sich Solar-E-Technik Hamm das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2)Unwahrheiten bei der Teilnahme führen zum Ausschluss.
(3)Mitarbeiter von Solar-E-Technik Hamm und der beteiligten Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 4 Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung

(1)Die Gewinner werden durch ein Losverfahren ermittelt.
(2)Gewinner werden am 14.04.2024 vor Ort (Werler Straße 383a, 59069 Hamm) gezogen und notwendige Daten können zum Zweck der Gewinnübergabe an Kooperationspartner weitergegeben werden.
(3)Sachgewinne sind nicht in Bargeld umtauschbar.
(4)Die Zustellung der Sachgewinne erfolgt auf Kosten des Gewinners, sofern der Gewinn nicht persönlich bei Solar-E-Technik Hamm oder einem vorher vereinbarten Standort abgeholt wird. Dies gilt unabhängig von der Wohnsitzregion des Gewinners innerhalb Deutschlands.
(5)Die Ziehung der Gewinnerlose findet am 14.04.2024 um 16:00 Uhr am Veranstaltungsort, Werler Straße 383a, 59069 Hamm, statt. Teilnehmer, die bei der Ziehung anwesend sind, werden unmittelbar vor Ort über ihren Gewinn informiert. Zudem werden die erforderlichen Daten der Gewinner zum Zweck der Gewinnübergabe erhoben und können, sofern notwendig, an Kooperationspartner weitergegeben werden.

Gewinner, die am Ziehungstag nicht persönlich anwesend sein können, werden darauf hingewiesen, dass die Gewinnlose und deren Nummern ab dem Ziehungsdatum bis zum 17.04.2024 um 16:30 Uhr auf der Webseite des Veranstalters sowie auf den zugehörigen Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht werden.

Gewinner, die am Ziehungstag nicht anwesend sind, sind verpflichtet, ihren Gewinnanspruch durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter telefonisch unter der Nummer 02385 437487 oder per E-Mail an info@solartechnik-hamm.de innerhalb der angegebenen Frist bis zum 17.04.2024 um 16:30 Uhr geltend zu machen.

Sofern ein Gewinner seinen Gewinnanspruch nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Ziehungstag, d. h. bis spätestens 17.04.2024 um 16:30 Uhr, gegenüber dem Veranstalter geltend macht, verfällt der Gewinnanspruch automatisch und unwiderruflich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den verfallenen Gewinn anderweitig zu vergeben oder für zukünftige Veranstaltungen zu verwenden.

Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer und durch die Teilnahme an der Ziehung erklären sich die Teilnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der Gewinnübergabe sowie mit den übrigen Teilnahmebedingungen einverstanden.

(1)Für Folgekosten, die durch die Installation oder Inbetriebnahme der Gewinne entstehen, ist der Gewinner selbst verantwortlich. Solar-E-Technik Hamm übernimmt keine Kosten für Installation, Anschluss, Einrichtung oder ähnliche Dienstleistungen, die notwendig sein könnten, um den vollen Nutzen des Gewinns zu erzielen.

§ 5 Haftung

(1)Solar-E-Technik Hamm wird mit der Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Sach- oder Rechtsmängel der Gewinne übernimmt Solar-E-Technik Hamm keine Haftung.
(2)Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

§ 6 Sonstiges

(1)Der Rechtsweg ist für die Überprüfung der Ziehung und die Vergabe der Gewinne ausgeschlossen.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
(3)Solar-E-Technik Hamm behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, falls unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Unvorhergesehene Umstände können technische Probleme, rechtliche Änderungen oder Probleme im Ablauf des Gewinnspiels sein.

§ 7 Datenschutz

(1)Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Solar-E-Technik Hamm ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gesammelt und verarbeitet. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden diese Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2)Teilnehmer haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern die Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Gewinnspielbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Solar-E-Technik Hamm vereinbart.

§ 9 Bedingungen für Wertgutscheine

(1)Höherwertige Gutscheine: Wertgutscheine, die einen Nennwert von 1.000 EUR oder mehr aufweisen, können ausschließlich bei einer Einkaufssumme von mindestens 8.000 EUR verrechnet werden.
(2)Gutscheine mittlerer Wertklasse: Wertgutscheine mit einem Nennwert von 500 EUR werden nur bei einer Einkaufssumme von mindestens 4.000 EUR verrechnet.
(3)Ausschluss der Barauszahlung: Gewonnene Wertgutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht oder zurückgegeben werden.
(4)Geltungsbereich der Verrechnung: Die Verrechnung der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Rahmen von Käufen, die die unter Punkt 1 und 2 genannten Bedingungen erfüllen.

↑ nach oben