Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solar-E-Technik Hamm GmbH
Allgemeines
a) Bei Kaufverträgen:
Für alle Verkaufsgeschäfte und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch, wenn der Käufer eigene abweichende allgemeine Geschäftsverbindungen mitgeteilt hat.
b) Bei Werkverträgen:
Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen beinhalten, gelten bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; VOB Teil 8.
Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise mißbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind Kunden individuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Angebote
Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch für Liefer- und Fertigstellungstermine bzw. -fristen. Liefer- und Fertigstellungstermine gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden.
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) aus der Weiterveräußerung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.
Der Käufer ist zur ordnungsgemäßen Lagerung und Versicherung unserer Waren verpflichtet.
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Preise
a) Bei Kaufverträgen:
Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamm. Verpackungen und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis an den Käufer weitergegeben.
b) Bei Werkverträgen:
Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonnund Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
Zahlungen
Es gelten die in unseren jeweiligen Preislisten, Angeboten bzw. Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig unter Einhaltung der von uns gewährten Frist mit der festgelegten Skontierung bzw. sonst nach 30 Tagen netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt bei unbarer Zahlung der Tag, an dem der zu zahlende Betrag auf unserem Konto eingeht bzw. gutgeschrieben wird. Bei Verzug fällt neben der Verzugsberechnung von 8 % bzw. bei Verbrauchern 5 % über dem jeweiligen BasisZinssatz eine zusätzliche Mahnkostenpauschale an. Bei gewerblichen Kunden tritt beim Überschreiten einer Frist von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum automatisch der Verzug ein. Unmittelbar vor Einleiten des gesetzlichen Mahnverfahrens teilen wir dem Schuldner die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten mit.
Mängelansprüche
a) Bei Kaufverträgen:
Ist der Liefergegenstand nicht frei von einem Sachmangel, hat er bei Gefahrübergang also nicht die vereinbarte Beschaffenheit, so leisten wir nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung oder Beseitigen den Mangel. Bei Unverhältnismäßigkeit behalten wir uns vor, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.
b) Bei Werkverträgen:
Mängelansprüche für erbrachte Leistungen richten sich nach §13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B (VOB/B). Bei keiner weiteren Vereinbarung für die Verjährungsfristen von Mängelansprüchen gelten hier die Regelfristen nach Nummer 4. Entsprechend gilt bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, uns die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Bei Bauwerken 4 Jahre.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Streitigkeiten entscheiden die öffentlichen Gerichte. Im gewerblichen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Hamm vereinbart.
Haftung
Eine Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfolgt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder ausdrücklicher Zusicherung. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leib und Leben bleibt hiervon unberührt.
Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Gutscheine
Ab dem 1. Januar 2024 führt Solar-E-Technik Hamm GmbH eine Gutscheinaktion ein, bei der Kunden, die bereits Kunde der Solar-E-Technik Hamm GmbH sind, andere Kunden erfolgreich werben und bei diesen ein Kaufvertrag für eine Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWp und einen Batteriespeicher von mindestens 5 kWh zustande kommt, belohnt werden. Im Rahmen dieser Aktion erhalten die werbenden Kunden einen 250€ Amazon Gutschein, der bei Amazon eingelöst werden kann.
Bedingungen für die Gutscheinaktion:- Die Aktion ist ab dem 1. Januar 2024 gültig und nicht rückwirkend anwendbar.
- Die geworbene Person muss innerhalb des Aktionszeitraums einen Kaufvertrag für eine Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWp und einen Batteriespeicher von mindestens 5 kWh abschließen.
- Der werbende Kunde muss bereits Kunde der Solar-E-Technik Hamm GmbH sein.
- Der werbende Kunde kann unbegrenzt viele Neukunden werben und mehrfach Gutscheine erhalten.
- Eigenwerbung ist nicht möglich.
- Es dürfen keine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, geworben werden.
- Der werbende Kunde muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
- Der Gutschein wird dem werbenden Kunden zugeschickt, sobald die Rechnung des geworbenen Kunden bezahlt wurde.
- Bei einem Rücktritt des zu Werbenden von dem Vertrag innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss (Widerspruch) verfällt der Anspruch auf den Gutschein.
Datenschutz:
Die im Rahmen der Gutscheinaktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Aktion verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen:Der im Gutschein genannte Betrag ist nicht in bar auszahlbar oder anderweitig umwandelbar. Es gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Newsletter
Kunden, die innerhalb der letzten 24 Monate einen Kauf bei Solar-E-Technik Hamm GmbH getätigt haben, werden automatisch in unseren Newsletter aufgenommen. Durch die automatische Einbeziehung erklären sich die Kunden damit einverstanden, regelmäßig Informationen und exklusive Angebote per E-Mail von Solar-E-Technik Hamm GmbH zu erhalten.
Kundenexklusive AngeboteUnser Newsletter enthält exklusive Angebote für Produkte, die den vorherigen Käufen unserer Kunden innerhalb der letzten 24 Monate ähnlich sind. Wir streben an, unseren Kunden eine personalisierte und maßgeschneiderte Erfahrung zu bieten.
DatenschutzDie bei der automatischen Einbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters sowie für die Personalisierung von Angeboten verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
WiderrufsrechtKunden, die den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können dies jederzeit über den entsprechenden Abmeldelink am Ende jedes Newsletters tun. Alternativ können sie ihren Wunsch per E-Mail an p.althoff@solartechnik-hamm.de mitteilen.
ÄnderungenSolar-E-Technik Hamm GmbH behält sich das Recht vor, diese Regelungen für den Newsletter-Service jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
SchlussbestimmungenEs gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung in diesem Abschnitt unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Gewinnspielbedingungen
§ 1 GewinnspieleDie Gewinnspiele werden von Solar-E-Technik Hamm entweder allein oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern organisiert. Preise werden von Solar-E-Technik Hamm sowie von den beteiligten Partnern bereitgestellt. Solar-E-Technik Hamm ist sowohl für die Auslobung der eigenen Preise als auch für die Koordination der von Partnern gestifteten Preise verantwortlich.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit benötigen für eine Teilnahme das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter.
Des Weiteren ist es Mitarbeitern der Solar-E-Technik Hamm nicht gestattet, Lose zu erwerben oder auf andere Weise am Gewinnspiel teilzunehmen. Diese Regelung dient der Wahrung der Chancengleichheit und der Vermeidung von Interessenkonflikten.
1. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder dem Einsatz unerlaubter Hilfsmittel behält sich Solar-E-Technik Hamm das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
2. Unwahrheiten bei der Teilnahme führen zum Ausschluss.
3. Mitarbeiter von Solar-E-Technik Hamm und der beteiligten Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1. Die Gewinner werden durch ein Losverfahren ermittelt.
2. Gewinner werden am 14.04.2024 vor Ort (Werler Straße 383a, 59069 Hamm) gezogen und notwendige Daten können zum Zweck der Gewinnübergabe an Kooperationspartner weitergegeben werden.
3. Sachgewinne sind nicht in Bargeld umtauschbar.
4. Die Zustellung der Sachgewinne erfolgt auf Kosten des Gewinners, sofern der Gewinn nicht persönlich bei Solar-E-Technik Hamm oder einem vorher vereinbarten Standort abgeholt wird. Dies gilt unabhängig von der Wohnsitzregion des Gewinners innerhalb Deutschlands.
5. Die Ziehung der Gewinnerlose findet am 14.04.2024 um 16:00 Uhr am Veranstaltungsort, Werler Straße 383a, 59069 Hamm, statt. Teilnehmer, die bei der Ziehung anwesend sind, werden unmittelbar vor Ort über ihren Gewinn informiert. Zudem werden die erforderlichen Daten der Gewinner zum Zweck der Gewinnübergabe erhoben und können, sofern notwendig, an Kooperationspartner weitergegeben werden.
Gewinner, die am Ziehungstag nicht persönlich anwesend sein können, werden darauf hingewiesen, dass die Gewinnlose und deren Nummern ab dem Ziehungsdatum bis zum 17.04.2024 um 16:30 Uhr auf der Webseite des Veranstalters sowie auf den zugehörigen Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht werden.
Gewinner, die am Ziehungstag nicht anwesend sind, sind verpflichtet, ihren Gewinnanspruch durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter telefonisch unter der Nummer 02385 437487 oder per E-Mail an info@solartechnik-hamm.de innerhalb der angegebenen Frist bis zum 17.04.2024 um 16:30 Uhr geltend zu machen.
Sofern ein Gewinner seinen Gewinnanspruch nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Ziehungstag, d.h. bis spätestens 17.04.2024 um 16:30 Uhr, gegenüber dem Veranstalter geltend macht, verfällt der Gewinnanspruch automatisch und unwiderruflich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den verfallenen Gewinn anderweitig zu vergeben oder für zukünftige Veranstaltungen zu verwenden.
Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer und durch die Teilnahme an der Ziehung erklären sich die Teilnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der Gewinnübergabe sowie mit den übrigen Teilnahmebedingungen einverstanden.
6. Für Folgekosten, die durch die Installation oder Inbetriebnahme der Gewinne entstehen, ist der Gewinner selbst verantwortlich. Solar-E-Technik Hamm übernimmt keine Kosten für Installation, Anschluss, Einrichtung oder ähnliche Dienstleistungen, die notwendig sein könnten, um den vollen Nutzen des Gewinns zu erzielen.
1. Solar-E-Technik Hamm wird mit der Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Sach- oder Rechtsmängel der Gewinne übernimmt Solar-E-Technik Hamm keine Haftung.
2. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
1. Der Rechtsweg ist für die Überprüfung der Ziehung und die Vergabe der Gewinne ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
3. Solar-E-Technik Hamm behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, falls unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Unvorhergesehene Umstände können technische Probleme, rechtliche Änderungen oder Probleme im Ablauf des Gewinnspiels sein.
1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Solar-E-Technik Hamm ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gesammelt und verarbeitet. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden diese Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
2. Teilnehmer haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern die Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist.
Diese Gewinnspielbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Solar-E-Technik Hamm vereinbart.
1. Höherwertige Gutscheine: Wertgutscheine, die einen Nennwert von 1.000 EUR oder mehr aufweisen, können ausschließlich bei einer Einkaufssumme von mindestens 8.000 EUR verrechnet werden.
2. Gutscheine mittlerer Wertklasse: Wertgutscheine mit einem Nennwert von 500 EUR werden nur bei einer Einkaufssumme von mindestens 4.000 EUR verrechnet.
3. Ausschluss der Barauszahlung: Gewonnene Wertgutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht oder zurückgegeben werden.
4. Geltungsbereich der Verrechnung: Die Verrechnung der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Rahmen von Käufen, die die unter Punkt 1 und 2 genannten Bedingungen erfüllen.
Des Weiteren ist es Mitarbeitern der Solar-E-Technik Hamm nicht gestattet, Lose zu erwerben oder auf andere Weise am Gewinnspiel teilzunehmen. Diese Regelung dient der Wahrung der Chancengleichheit und der Vermeidung von Interessenkonflikten.
Solar-E-Technik Hamm GmbH Oberster Kamp 2 • 59069 Hamm